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Kompaktkurs A.E.A. Diplom/Zertifikat

Kompaktkurs Diplom/Zertifikat „A.E.A.-Europa-Hörakustiker“

Die Akademie für Hörgeräte-Akustik bietet einen berufsbegleitenden Kompaktkurs zum Erwerb der Voraussetzungen für das Diplom/Zertifikat „A.E.A.-Europa-Hörakustiker“ an.

Die Mitgliedstaaten der europäischen Vereinigung der Hörgeräteakustiker, die Association Européenne des Audioprothésistes (A.E.A.), streben die Harmonisierung der Ausbildung und Qualifikation im Gesundheitshandwerk „Hörgeräteakustiker“ in Europa an und haben einen gemeinsamen Mindeststandard der Ausbildung verabschiedet. Die europäische Vereinigung der Hörgeräteakustiker hat europaweit einheitliche Richtlinien zur Ausbildung des Hörgeräte-Akustikers beschlossen. Diese beinhalten diejenigen Qualifikationskriterien, welche ein für die Ausübung dieses Berufes hinreichendes Befähigungsniveau beschreiben. Dieser Mindeststandard basiert auf dem von der Europäischen Union geförderten Programm Leonardo da Vinci.

Als Zulassungskriterien zur Erlangung des A.E.A.-Diploms/Zertifikats sind im Einzelnen folgende Nachweise zu erbringen:
  • der deutsche Gesellenbrief in der Hörgeräteakustik und
  • der deutsche Meisterbrief in der Hörgeräteakustik
Die 80 Unterrichtseinheiten verteilen sich auf die folgenden Bereiche:
  • Grundlagen der Logopädie
  • Neurologie
  • Wahrnehmungspsychologie
  • Gerontologie
  • Grundlagen der Linguistik
  • Informatik, EDV, Statistik
  • Biologie
  • Genetik
Nach dem Kompaktkurs verfassen die Teilnehmer in Eigenarbeit eine Abschluss- bzw. Diplomarbeit. Das Thema kann frei gewählt werden und ist aus den Fachgebieten Audiologie und Hörakustik zu benennen. Es muss einen Bezug zur berufspraktischen Tätigkeit des Hörgeräteakustikers aufweisen. Die fachliche Betreuung der Kursteilnehmer während der Anfertigung der Diplomarbeit erfolgt durch einen hauptamtlichen Dozenten der Akademie für Hörgeräte-Akustik. Diese Unterstützung kann telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in Lübeck an der Akademie erfolgen. Nach Abschluss der Diplomarbeit werden die Ergebnisse vom Verfasser in einem Kolloquium an der Akademie vorgestellt. Daran anschließend findet mit dem Verfasser unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Fachgespräch statt, das der Erstgutachter der Arbeit und ein Zweitgutachter durchführen.